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Prüfung für die Lenkerberechtigung bis 5,5 Tonnen 28.10.2017

Fünf unserer Mitglieder mit B-Führerschein absolvierten erfolgreich die Ausbildung und Prüfung für die Lenkerberechtigung, mit der sie nun Feuer­wehr-Ein­satz­fahr­zeuge bis zu 5,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht lenken dürfen.

Da schon seit langem auch die kleineren Feuerwehreinsatzfahrzeuge mit immer mehr Geräten und Ausrüstung beladen werden, kommen diese Fahrzeuge immer häufiger über die Grenze von 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht, bis zu der ein Fahrzeug noch mit dem normalen PKW-Führerschein der Klasse B gelenkt werden darf. Um die Verfügbarkeit von ausreichend EinsatzfahrerInnen sicherstellen zu können, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, Feuerwehrmitgliedern mit B-Führerschein eine Lenkerberechtigung bis zu 5,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht zu erteilen. Diese Lenkerberechtigung ist eben nur für Feuerwehreinsatzfahrzeuge gültig. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt in der eigenen Wehr.

So haben sich wieder fünf Mitglieder unserer Wehr bereit erklärt, diese Lenkerberechtigung zu erwerben. Die theoretische und praktische Ausbildung führten Kommandantstellvertreter Christian Schneider und Zeugmeister Christian Summerauer durch. Die theoretische und praktische Prüfung nahm Kommandant Reinhard Hornoff ab.

Folgende Mitglieder haben diese Lenkerberechtigung erworben:
VM Katharina Faber, LM Christian Höbert, SB Bernhard Hornoff, FM Carmen Piwalt, FM Nicole Stubenvoll;
Sie dürfen nun auch unser Kleinlöschfahrzeug Mercedes lenken.