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Höchste Waldbrandgefahr!

Wegen der bereits lang anhaltenden Trockenheit herscht auch bei uns höchste Waldbrandgefahr! Beachten Sie auf alle Fälle die von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zur Brandvermeidung erlassene Verordnung und v.a. die darin festgelegten Verbote!

Gemäß der aktuellen Verordnung der Bezirkshauptmannschaft sind im Verwaltungsbezirk Mistelbach das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten!

pdfVerordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach (PDF)

Die Nichtbeachtung dieser Verbote kann nicht nur eine Brandkatastrophe verursachen, es können deswegen auch hohe Strafen verhängt werden.

Weitere Informationen und Verhaltensregeln zum Thema finden Sie auf der folgende Seite des Landes Niederösterreich: Tipps für Notfälle - Waldbrand