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5,5 to Feuerwehrführerschein-Ausbildung 22.03.2012

Ausbildung Teil 1
Mit Jahresbeginn 2011 wur­de eine Führerschein-Aus­nah­me­regelung für Feuer­wehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Ton­nen geschaffen. Um die­se spezielle Fahrerlaub­nis zu erwerben, muss das Feuerwehrmitglied Inhaber eines B-Führer­scheins sein und in der eigenen Feuer­wehr sowohl eine Ausbildung als auch jeweils eine the­oretische und prak­tische Prüfung absolvieren. Da auch die kleineren Ein­satzfahrzeuge aufgrund der stetig um­fangreicher wer­denden Ausrüstung immer schwerer ge­raten, soll diese Möglichkeit für eine jederzeit ausrei­chende Anzahl verfüg­barer Ein­satz­fahrer sorgen.

Inhalte des ersten Ausbildungsteils
Der Kraftfahrer im Feuerwehrdienst, Verhalten bei Einsatzfahrten, spezielles Straßenverkehrsrecht für Lenker von Ein­satz­fahrzeugen, Fahrzeugtechnik der von der Berechtigung gemäß § 1 Abs. 3 FSG umfassten Fahrzeuge, praktische Ausbildung mit mehreren Übungsfahrten

Verwendete Fahrzeuge
KLF Mercedes